Lagerordnung

1. Zugang zu den Geländen

  1. Nur Scouting-Organisationen und deren Mitglieder sind erlaubt auf unseren Geländen zu zelten und im Hopman Vernielhaus zu biwakieren. Hierzu soll man bei der Anmeldung die Gruppennummer und die Mitgliedsnummer des Lagerleiters angeben und eine Kopie der Mitgliedskarte einsenden.
  2. Alle Personen in jeder Gesellschaft müssen Scouting-Mitglied sein. Bei Familien soll mindestens einer der Eltern Scouting-Mitglied sein und die Kinder die zum Haushalt gehören, dürfen auch mitzelten.
  3. Bei der Ankunft soll der Kampleiter/Camper im Besitz sein einer gültigen Mitgliedskarte oder eines Empfehlungsbriefes (Letter of Introduction) der betreffenden nationalen Scouting-Organisation.

2. Lagerleitung

  1. Die Leitung des Geländes unterliegt dem Vorstand der Stiftung Scoutzentrum Zeeland.
  2. Der Verwalter fungiert wie der Vertreter dieses Vorstandes.
  3. In allen Fällen die nicht in der Lagerordnung stehen, entscheidet der Verwalter.

3. Ankunft und Abreise

  1. Ungefähr eine Woche vor dem Anfang des Lagers soll dem Verwalter die Ankunftszeit durchgegeben werden.
  2. Bei der Ankunft auf das Gelände muss man sich beim Verwalter melden und eine Teilnehmerliste abgeben, mit den Namen aller Teilnehmer sowie mit der Telefonnummer einer Kontaktperson im Heimatort der Gruppe.
  3. Das schuldige Lagergeld ist bar oder mit Bankkarte zu zahlen mindestens einen Tag vor der Abreise, oder im Einvernehmen mit dem Verwalter an einem anderen Tag.
  4. Bei der Abreise meldet man sich beim Verwalter zur Übergabe des Geländes und/oder des Hauses.
  5. Das Gelände und/oder das Haus müssen bei der Abreise sauber und komplett hinter gelassen werden.
  6. Etwaige Schäden und Fehlungen werden in Rechnung gestellt.

4. Hopman Vernielhaus

  1. Der Gas- und Elektrizitätsverbrauch wird über Zähler ermittelt und abgerechnet. Wasser ist innerhalb vertretbarer Verbrauchsgrenzen, im Preis inbegriffen.
  2. Es ist nicht gestattet extra Apparatur, wie Kühl- Frier- und Heizungsgeräte im oder beim Hopman Vernielhaus auf zu stellen.
  3. Es ist nicht gestattet Elektrokabel und Wasserschläuchen aus dem Hopman Vernielhaus nach draußen zu legen.
  4. Es ist nicht gestattet Betten zu verschieben und die Innenmöbel draußen zu gebrauchen. Die Matratzen sollen auf den Betten liegen bleiben.
  5. Es ist nicht gestattet im Hopman Vernielhaus zu rauchen.
  6. Haustiere sind im Hopman Vernielhaus nicht gestattet.
  7. Es ist nicht gestattet Nägel, Heftklammern, Reißstifte usw. in Wänden und Decken zu schlagen.
  8. Die Fluchtwege und -Türen sollen frei zugänglich sein. Betten und Gepäck dürfen den Fluchtwegen nicht zu stellen.
  9. Die Benutzung des Erste-Hilfe-Verbandskastens, der Feuerwehrschläuche und der Feuerlöscher muss wegen der Verplombung gemeldet werden.
  10. Der Mieter (z.B. Gruppe) ist für die Reinigung des Hauses verantwortlich. Bei Nachlässigkeit werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden pro Stunde berechnet, oder anteilig davon.
  11. Vor der Abreise sind die Aufräumarbeiten sowie die Reinigung entsprechend der Checkliste durchzuführen.
  12. Holz fällen ist nur draußen zu verrichten. Der Holzofen muss lehr hinterlassen werden.

5. Gelände

  1. Beim Aufstellen von Zelten und Pionierbauten sind die Anweisungen des Verwalters zu befolgen.
  2. Das Ufer entlang und davon zu den Geländen soll ein Streifen von mindestens 3,5 Metern breit und mit einer freien Höhe von mindestens 4,2 Metern freigehalten werden.
  3. Zelten dürfen in einem Grüppchen mit der maximalen Größe von 10 mal 10 Metern bei einander stehen. Zwischen diesen Grüppchen und/oder zwischen einzelnstehenden Zelten muss ein freier Zwischenraum von mindesten 3 Metern sein.
  4. Zelten stehen auf eigene Gefahr.
  5. Respektieren Sie die Eigentümer anderer Leute.
  6. Der Vorstand ist nicht verantwortlich für Beschädigung oder den Verlust von Gruppen- und/oder persönlichen Eigentümern.

6. Geländeschutz

  1. Es ist verboten im Gelände zu graben, lebendes Holz zu fällen und / oder die Begrünung zu schädigen.
  2. Das Kiesufer soll unbeschädigt gelassen werden um Abbröcklung vorzubeugen.
  3. Das Fahren auf dem Gelände mit Fahrzeugen, ausgenommen die Gepäckwagen, ist verboten.
  4. Zelten dürfen nur 14 Tage auf demselben Platz stehen, danach müssen sie irgendwo anders hingestellt werden.
  5. Bei Beschädigung vom Gelände oder von der Begrünung können die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.

7. Feuer machen

  1. Es ist verboten auf dem Boden des Geländes Feuer zu machen, ausgenommen im Lagerfeuerkreis.
  2. Das Errichten von Lagerfeuern im Lagerfeuerkreis ist nur mit Zustimmung des Verwalters erlaubt.
  3. Das Feuer im Lagerfeuerkreis darf nicht größer sein als die Feuerstelle (maximal 1 mal 1 Meter).
  4. Der Lagerfeuerkreis soll frei von Abfall, Brennholz und Asche hinter gelassen werden
  5. Feuer auf einem Tisch, in den Feuertonnen (mit einem Untergestell) und Barbecues sind erlaubt, nur auf einer offenen Stelle welche mindestens 2 Meter herum frei ist von Gebäuden, Zelten, Bäumen und Sträuchern, wobei gesorgt werden muss dass die Grasdecke nicht verbrennt oder versengt und nicht mit Holzresten und Asche beschmutzt wird.
  6. Tischen, Feuertonnen und Barbecues sind in solcher Weise hingestellt oder ausgeführt, dass sie nicht einfach umfallen können oder umgestoßen werden können.
  7. Tischfeuerstellen, Feuertonnen und Barbecues dürfen keine Abmessung haben größer als 70 Zentimeter (Diagonal oder Durchmesser). Eigene Feuertonnen dürfen also nicht größer sein als diese des Scoutzentrums.
  8. Nur schadstoffarmes Holz, Briketten oder Holzkohle dürfen gebrannt werden, was auf eine sichere Weise angebrannt werden soll, wie mit Holzsplittern, Papier, Feueranzündern, Zündflüssigkeit und/oder Zündgel.
  9. Bei jedem Feuer müssen Eimer mit Wasser (Total mindestens 10 Liter) wie Löschmittel fertig stehen für Sofortgebrauch.
  10. Jedes Feuer steht unter der Aufsicht von einem Leiter / Erwachsenen.
  11. Das Feuer darf nicht verlassen werden bevor es gelöscht ist.
  12. Die Asche jedes Feuers und die Asche aus dem Lagerfeuerkreis müssen in den Aschenrückstandbehälter geschüttet werden.
  13. Bei keiner Befolgung dieser Regeln kann ein Feuerverbot auferlegt werden und können die Reparaturkosten für den Schaden in Rechnung gestellt werden.

8. Sicherheit

  1. Bei Feuer und Unfälle soll man den Vorschriften gemäß handeln.
  2. Jede Gruppe muss Erste-Hilfe-Material mit sich haben, abgestimmt auf die Größe der Gruppe.
  3. Gas- und elektrische Geräte müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Gasflaschen dürfen nicht mit Autogas (LPG) gefüllt sein.
  4. Es ist nicht gestattet um aus den Sanitäranlagen und aus dem Hopman Vernielhaus Elektroschnurren und Wasserschläuchen für Gebrauch auf dem Gelände zu legen.
  5. Bei Gasgeräten auf Propan und Butan muss einen genehmigten (d.h. mit Aufdruck NEN-EN 1763-1) und gut erhaltenen Schlauch, nicht älter als 5 Jahre, gebraucht werden.
  6. Man darf nicht parken auf dem Weg zu und auf dem Scoutzentrum (bis zur Schranke), außerhalb auf den Stellplätzen. Die Pfade und Wege auf dem Scoutzentrum und da draußen müssen immer frei gehalten werden von Hindernissen (wie parkierte Wagen, Ausrüstung, Flöße, usw.). Die Verhärtung hinter dem Schranke wird nur geöffnet für beladen und entladen.

9. Unterkünfte

  1. Reisewohnwagen und Wohnmobile werden nicht zugelassen.
  2. Nur aus Gesundheitsgründen kann der Vorstand dies in Sonderfällen bei vorheriger Anfrage, von einem ärztlichen Attest begleitet, gestatten.

10. Sanitäre Anlagen

  1. Bei den Wasserhähnen auf dem Gelände ist es nur gestattet um Wasser zu holen, nicht jedoch zu spülen oder zu waschen.
  2. Die Waschgelegenheiten in den Sanitäranlagen sind nur für die persönliche Versorgung.
  3. Das Waschen von Gemüse, das Spülen von Töpfen usw., und das Abwaschen in den Waschkübeln und in den Duschen sind verboten. Das muss man auf dem eigenen Gelände machen.
  4. Bei der Benutzung der Toiletten soll man Verstopfung der Abflussleitungen vorbeugen. Hygienische Verbände und Windeln soll man in den Mülleimer werfen.

11. Ordnung und Ruhe

  1. Zwischen 23.00 und 7.00 Uhr darf die Nachtruhe nicht gestört werden.
  2. Der Gebrauch von Ton- und Bildapparatur ist verboten.
  3. Die Verwendung von Aggregaten ist nicht gestattet.
  4. Nachtprogramme dürfen nur außerhalb des Scoutzentrums ausgeführt werden, dann auch nur dort wo es erlaubt ist.
  5. Respektieren Sie das Gelände anderer Gruppen; lassen Sie keine Programme stattfinden auf dem Gelände oder in unmittelbare Nähe des Geländes anderer Gruppen.
  6. Programme in den Wäldern des Scoutzentrums sind verboten. Neben dem Scoutzentrum gibt es Erholungsgelände wo man Programme durchführen kann.
  7. Sowohl innerhalb als außerhalb des Lagers soll man sich benehmen wie ein Mitglied von Scouting. Beachten Sie dass man Scouting vertritt.

12. Haustiere

  1. Soweit Hunde keine Belästigung veranlassen, sind sie erlaubt, jedoch nur an der Leine.
  2. Spazieren führen muss außerhalb des Geländes passieren. Etwaige Notdurftunfälle sollen vom Besitzer des Hundes aufgeräumt werden.
    3. Das Nichtbeachten dieser Regeln kann die Verweisung des betreffenden Besitzers ergeben.

13. Abfall

  1. Abfall soll in Müllbeuteln in den Abfallbehälter (Container) deponiert werden.
  2. Nur Haushalts- und Küchenabfälle dürfen in den Abfallbehälter deponiert werden.
  3. Für Glas gibt es einen speziellen Glasabfallbehälter.
  4. Großabfall und chemischer Abfall kann nicht in den Abfallbehälter deponiert werden. Diesen Abfall muss man selber entsorgen auf den kommunalen Abfallsammelplatz oder nach Hause mitnehmen bei der Abreise.
  5. Konservenbüchsen, Kartons, Milchdosen usw. müssen gefaltet werden, wenn sie weggeworfen werden.

14. Pionierholz

  1. Das Pionierholz darf nicht bearbeit werden, wie durch hacken, sägen, bohren, nageln und/oder schrauben.
  2. Die zugewiesen Menge Pionierholz soll nach Gebrauch wieder ordentlich zurückgelegt werden.
  3. Fehlendes oder bearbeitetes Pionierholz muss ersetzt werden.

15. Gebrauch Material

  1. Alle zur Verfügung gestellten und/oder geliehenen Materialen und Artikel müssen nach dem Gebrauch zurückgebracht werden, wie die Flöße und Surfbretter zum Abstellplatz. Aller Gebrauch ist auf eigene Gefahr.

16. Reservierung, Anzahlung, Annullierung und 20%-Regelung

  1. Bei einer Reservierung wird eine Anzahlung gefällig wie Reservierungsgeld.
  2. Die Regeln für Reservierung, Anzahlung, Änderung der Periode und der Teilnehmerzahlen und Annullierung ergeben sich aus den Reservierungsbedingungen, die Bestandteil der Reservierungsbestätigung sind.